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Montag, den 22. Februar 2010 um 17:41 Uhr

Haben Lehrer Lieblinge oder Schüler „auf dem Kieker"? (Auszug S. 178)

 

Ihr Kind erklärt Ihnen im Brustton der Überzeugung: „Der Lehrer mag mich nicht. Der sieht nie, wenn ich melde. Ich kann tun und lassen, was ich will, ich kriege doch keine bessere Mathe-Note. Er nimmt nur die Natalie dran."

 

Oft gibt es wirklich eine Fokussierung der Lehrkraft auf bestimmte Schüler, die mehr als andere aufgerufen werden. Dahinter verbergen sich jedoch häufig pädagogische Gründe: Ermutigung, Unsicherheiten der Bewertung („Soll ich die bessere oder schlechtere Note geben?") oder die Erfahrung, dass ein Schüler immer Beiträge mittlerer Qualität liefert und sich hier nicht durch noch mehr Quantität verbessern kann.

 

Umgekehrt empfinden manche Schüler gar das häufige Aufrufen eher als Schikane, denn als Unterstützung...

 

 

Zensuren fragwürdig (Auszug S. 412-414)

 

Zensuren scheinen nicht immer gerecht: Der Nachbar hat eine bessere Zeugnisnote, obwohl er doch auch nicht mehr im Unterricht gesagt hat und die Klassenarbeit dieselbe Bewertung hatte. Oder der Notendurchschnitt in der Parallelklasse ist weit höher, wie kann das sein?

 

Zunächst einmal kann ein echter Irrtum vorliegen - eine Note ist vielleicht falsch berechnet worden oder der Lehrer ist in der Tabelle verrutscht und hat so die Bewertung falsch abgelesen - ein unglückliches Versehen im Eifer der Korrekturen oder des Zeugnismarathons, bei dem die Lehrer Hunderte von Noten ausrechnen und übertragen müssen. Das kann passieren und ist leicht zu korrigieren. Und solches tun die Lehrer dann auch umstandslos.

 

Welche Regeln gelten für die Bewertung von Schülerleistungen?

 

  • Die Lehrkräfte sind verpflichtet ihre Kriterien für die Benotung am Beginn des Schuljahres bekannt zu geben. Wie viele Arbeiten werden geschrieben? Wie ist das Verhältnis von mündlicher und schriftlicher Leistung und wie werden Teilleistungen gewichtet?
    Von dieser Verlautbarung dürfen Lehrkräfte dann nicht unbegründet abweichen.
  • Pädagogen sind auch verpflichtet, die Zensuren kurz zu begründen. Dabei reichen formal gesehen Begründungen wie: „Die Qualität deiner mündlichen Leistungen reicht nicht für eine bessere Bewertung". Lehrer müssen also nicht in die Details der inhaltlichen Anforderungen gehen, um eine Zensur stichhaltig zu begründen.
  • Lehrer müssen Atteste über Teilleistungsschwächen berücksichtigen. Erkrankungen dürfen den Schülern nicht zum Nachteil gereichen: Beispielsweise darf eine durch gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht absolvierte Sportüberprüfung nicht mit der Note „6" (Leistungsverweigerung) bewertet werden, denn das Versäumnis ist ja erwiesenermaßen unverschuldet. Allerdings müssen das Attest oder die Entschuldigung innerhalb der den Schülern bekannten Frist auch schriftlich vorliegen.

 

Aber jedem Lehrer steht bei der Beurteilung von Schülerleistungen ein Ermessensspielraum zu. So darf er beispielsweise die Leistungsentwicklung während des Schuljahrs mit berücksichtigen und vom rein rechnerischen Durchschnitt einer Endnote abweichen. Und der Durchschnitt der parallelen Klassen und Kurse muss keineswegs immer gleich sein. Auch kann ein Lehrer bei knappen Notenverhältnissen nicht gezwungen werden, großzügiger oder strenger zu sein als unter normalen Umständen.

 

Einen Anspruch auf Änderung der Note haben Sie nur, wenn wirkliche Formfehler vorliegen: Rechenfehler oder die bekannt gegebenen Kriterien der Zensurenfindung wurden nicht eingehalten.

 

Was können Sie tun?


  • Bei Rechenfehlern: Machen Sie den Fachlehrer darauf aufmerksam und bitten Sie um Änderung. Das reicht in 99 Prozent aller Fälle, sonst müssen Sie zur Schulleitung.
  • Bei fachlichen Zweifeln können Sie die Schulleitung um Überprüfung der Benotung bitten.
  • Bei Formfehlern: Gehen Sie erst zum Lehrer, dann zur Schulleitung, notfalls danach zum Anwalt.